Was wird als "dringend" eingestuft?
Ich darf dringende und nicht aufschiebbare (z.B.: Schwangerschaft, Psyche und starke Schmerzen, etc.) Akupunktur-Behandlungen in meiner Praxis durchführen! In der Praxis kann ich keine Atemwegsinfekte, wie Husten, Fieber, Atembeschwerden (COVID-Patienten) behandeln, so auch nicht Risikopatienten (Bund klassiert: "Als besonders gefährdete Personen gelten Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs.")
Ich biete weiterhin Kräutertherapie und Bachblüten an. Dafür führen wir die Sitzung per Telefon.
Bund: Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des COVID-19
Art. 10a1Pflichten der Gesundheitseinrichtungen
2 Gesundheitseinrichtungen nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe m, insbesondere Spitäler und Kliniken, Arztpraxen und Zahnarztpraxen, ist es verboten, nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Eingriffe) durchzuführen.
3 Als nicht dringend angezeigt gelten namentlich Eingriffe, die:
a. zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können, ohne dass bei der betroffenen Person Nachteile zu erwarten sind, die über geringe physische und psychische Beschwerden und Beeinträchtigungen hinausgehen; oder
b. überwiegend oder vollständig ästhetischen Zwecken, der Steigerung der Leistungsfähigkeit oder dem Wohlbefinden dienen.
Ich biete weiterhin Kräutertherapie und Bachblüten an. Dafür führen wir die Sitzung per Telefon.
Bund: Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des COVID-19
Art. 10a1Pflichten der Gesundheitseinrichtungen
2 Gesundheitseinrichtungen nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe m, insbesondere Spitäler und Kliniken, Arztpraxen und Zahnarztpraxen, ist es verboten, nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Eingriffe) durchzuführen.
3 Als nicht dringend angezeigt gelten namentlich Eingriffe, die:
a. zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können, ohne dass bei der betroffenen Person Nachteile zu erwarten sind, die über geringe physische und psychische Beschwerden und Beeinträchtigungen hinausgehen; oder
b. überwiegend oder vollständig ästhetischen Zwecken, der Steigerung der Leistungsfähigkeit oder dem Wohlbefinden dienen.