Meine Behandlungen werden von der Zusatzversicherung für alternative Medizin übernommen, nicht von der Grundversicherung / Unfallversicherung.
Kläre vor Behandlungsbeginn ab, ob oder wie du versichert bist: wie viel deine Kasse an die Behandlungen bezahlt. Dies kann variieren von 50% bis 90% der Kosten und von 8 Behandlungen bis unbegrenzte Anzahl pro Jahr.
Kläre vor Behandlungsbeginn ab, ob oder wie du versichert bist: wie viel deine Kasse an die Behandlungen bezahlt. Dies kann variieren von 50% bis 90% der Kosten und von 8 Behandlungen bis unbegrenzte Anzahl pro Jahr.
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Ich bin Mitglied bzw. anerkannt bei den folgenden Verbänden:
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Tarife und Abrechnung
Akupunktur
Gespräch und Behandlungen werden nach Zeitaufwand verrechnet: CHF 14.- pro 5 Min.
Erstbehandlung dauert maximal 90 Min: CHF 210.-
Folge-Behandlungen (inkl. Zusatzbehandlungen), Dauer ca. 60 Min: CHF 133.- (105.- bis 189.-)
Arzneimittel
Die Arzneimittel (Blog-Artikel) werden von der Kräuterfirma direkt verrechnet, sie sind nicht in den Behandlungskosten inbegriffen.
Bei Kräuterbehandlungen wird meine Zeit nach Aufwand verrechnet. Das Gespräch, auch Telefon-Konsultation, sowie das Schreiben der Rezeptur und die Bestellung bei der Kräuterfirma: CHF 14.- pro 5 Min.
Bachblüten
Bachblüten-Tropfen kosten CHF 25.- (müssen abgeholt werden). Für meinen Zeitaufwand verrechne ich CHF 15.-. Die Bachblüten werden nicht von der KK bezahlt.
Absage / Nicht Erscheinen
Bei unentschuldigtem nicht Erscheinen oder bei Absage weniger als 48 Std. vor dem Termin, wird Dir eine „NoShow“-Konsultation von CHF 84.- verrechnet.
Ärztekasse
Die Ärztekasse rechnet für mich ab (044 436 15 70). Normalerweise lasse ich dir die Rechnung nach 3 Behandlungen zuschicken. Bei Unklarheiten oder nicht korrekter Rechnung, melde dich bitte bei mir. Die Ärztekasse mahnt einmal, dann leitet sie die Betreibung ein. Falls du also Probleme haben solltest mit der Bezahlung, bitte ich dich mich zu informieren, damit wir eine Lösung finden können. Ärztekasse FAQ.
Gespräch und Behandlungen werden nach Zeitaufwand verrechnet: CHF 14.- pro 5 Min.
Erstbehandlung dauert maximal 90 Min: CHF 210.-
Folge-Behandlungen (inkl. Zusatzbehandlungen), Dauer ca. 60 Min: CHF 133.- (105.- bis 189.-)
Arzneimittel
Die Arzneimittel (Blog-Artikel) werden von der Kräuterfirma direkt verrechnet, sie sind nicht in den Behandlungskosten inbegriffen.
Bei Kräuterbehandlungen wird meine Zeit nach Aufwand verrechnet. Das Gespräch, auch Telefon-Konsultation, sowie das Schreiben der Rezeptur und die Bestellung bei der Kräuterfirma: CHF 14.- pro 5 Min.
- Eine neue Rezeptur-Verschreibung inkl. Bestellung: nach Aufwand
- Eine Anpassung der Rezeptur inkl. Bestellung: nach Aufwand
- Eine Rezeptur bestellen ohne Anpassung: CHF 14.-
Bachblüten
Bachblüten-Tropfen kosten CHF 25.- (müssen abgeholt werden). Für meinen Zeitaufwand verrechne ich CHF 15.-. Die Bachblüten werden nicht von der KK bezahlt.
Absage / Nicht Erscheinen
Bei unentschuldigtem nicht Erscheinen oder bei Absage weniger als 48 Std. vor dem Termin, wird Dir eine „NoShow“-Konsultation von CHF 84.- verrechnet.
Ärztekasse
Die Ärztekasse rechnet für mich ab (044 436 15 70). Normalerweise lasse ich dir die Rechnung nach 3 Behandlungen zuschicken. Bei Unklarheiten oder nicht korrekter Rechnung, melde dich bitte bei mir. Die Ärztekasse mahnt einmal, dann leitet sie die Betreibung ein. Falls du also Probleme haben solltest mit der Bezahlung, bitte ich dich mich zu informieren, damit wir eine Lösung finden können. Ärztekasse FAQ.
WICHTIG
Kündige deine Zusatzversicherung nicht! Ja, es ist richtig, dass die Akupunktur und einige andere alternativen Methoden von der Grundversicherung bezahlt werden. Erstens werden nur wenige Alternativmethoden bezahlt und zweitens nur wenn sie von einem Arzt ausgeführt wird, welcher ausgebildet ist für eine solche Methode. Wenn du deine Zusatzversicherung kündigst und zu einem späteren Zeitpunkt von neuem abschliessen oder erhöhen möchtest, ist das häufig nicht mehr möglich!?
Worauf muss ich beim Abschluss einer Zusatzversicherung achten?
Kündige deine Zusatzversicherung nicht! Ja, es ist richtig, dass die Akupunktur und einige andere alternativen Methoden von der Grundversicherung bezahlt werden. Erstens werden nur wenige Alternativmethoden bezahlt und zweitens nur wenn sie von einem Arzt ausgeführt wird, welcher ausgebildet ist für eine solche Methode. Wenn du deine Zusatzversicherung kündigst und zu einem späteren Zeitpunkt von neuem abschliessen oder erhöhen möchtest, ist das häufig nicht mehr möglich!?
Worauf muss ich beim Abschluss einer Zusatzversicherung achten?
- wieviel bezahlt die Kasse pro Jahr? Es macht nicht viel Sinn einen Zusatz von nur CHF 1000.- pro Jahr zu haben. Am besten mind. CHF 5000.- pro Jahr.
- wieviel bezahlt die Kasse pro Behandlung?
- wieviel Selbstbehalt und Franchise muss ich selber bezahlen?