Preise |
Meine ZSR-Nummer: Q041261
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Meine Behandlungen werden von der Zusatzversicherung für alternative Medizin übernommen, nicht von der Grundversicherung / Unfallversicherung.
Kläre vor Behandlungsbeginn ab, ob oder wie du versichert bist: wie viel deine Kasse an die Behandlungen bezahlt. Dies kann variieren von 50% bis 90% der Kosten und von 10 Behandlungen bis unbegrenzte Anzahl pro Jahr.
Kläre vor Behandlungsbeginn ab, ob oder wie du versichert bist: wie viel deine Kasse an die Behandlungen bezahlt. Dies kann variieren von 50% bis 90% der Kosten und von 10 Behandlungen bis unbegrenzte Anzahl pro Jahr.
Ich bin Mitglied bzw. anerkannt bei den folgenden Verbänden:
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Behandlungen werden nach Zeitaufwand verrechnet: 13.20 pro 5 Min.
Erstbehandlung CHF 212.- (Dauer ca. 90 Min)
Folge-Akupunkturbehandlung (inkl. Zusatzbehandlungen) durchschnittlich CHF 132.- (Dauer ca. eine Stunde)
Die Ärztekasse rechnet für mich ab (044 436 15 70). Normalerweise lasse ich dir die Rechnung nach 3 Behandlungen zuschicken. Bei Unklarheiten oder nicht korrekter Rechnung, melde dich bitte bei mir. Die Ärztekasse mahnt einmal, dann leitet sie die Betreibung ein. Falls du also Probleme haben solltest mit der Bezahlung, bitte ich dich mich zu informieren, damit wir eine Lösung finden können. Ärztekasse FAQ.
Rückforderungsbeleg an die Krankenkasse zur Rückerstattung einsenden. Bitte nicht die Rechnung, nur den Rückerstattungsbeleg.
Arzneimittel werden von der Kräuterfirma direkt verrechnet, sie sind nicht in den Behandlungskosten inbegriffen. Das Gespräch/Bestellung werde ich nach Zeitaufwand verrechnen, pro 5 Min. je CHF 13.20. Die Kosten werden normalerweise von der KK bezahlt. Rückforderungsbeleg und Rezept (Rezeptur) an Krankenkasse zur Rückerstattung senden.
Bachblüten-Tropfen kosten 25.- (müssen abgeholt werden). Für meinen Zeitaufwand verrechne ich CHF 15.-. Die Bachblüten werden nicht von der KK bezahlt.
Telefon-Konsultation wird mit dem normalen Tarif von pro 5 Min je CHF 13.20 abgerechnet.
Bei unentschuldigtem nicht Erscheinen oder bei Absage weniger als 48 Std. vor dem Termin, wird Dir eine „NoShow“-Konsultation von sfr. 78.- verrechnet.
Erstbehandlung CHF 212.- (Dauer ca. 90 Min)
Folge-Akupunkturbehandlung (inkl. Zusatzbehandlungen) durchschnittlich CHF 132.- (Dauer ca. eine Stunde)
Die Ärztekasse rechnet für mich ab (044 436 15 70). Normalerweise lasse ich dir die Rechnung nach 3 Behandlungen zuschicken. Bei Unklarheiten oder nicht korrekter Rechnung, melde dich bitte bei mir. Die Ärztekasse mahnt einmal, dann leitet sie die Betreibung ein. Falls du also Probleme haben solltest mit der Bezahlung, bitte ich dich mich zu informieren, damit wir eine Lösung finden können. Ärztekasse FAQ.
Rückforderungsbeleg an die Krankenkasse zur Rückerstattung einsenden. Bitte nicht die Rechnung, nur den Rückerstattungsbeleg.
Arzneimittel werden von der Kräuterfirma direkt verrechnet, sie sind nicht in den Behandlungskosten inbegriffen. Das Gespräch/Bestellung werde ich nach Zeitaufwand verrechnen, pro 5 Min. je CHF 13.20. Die Kosten werden normalerweise von der KK bezahlt. Rückforderungsbeleg und Rezept (Rezeptur) an Krankenkasse zur Rückerstattung senden.
Bachblüten-Tropfen kosten 25.- (müssen abgeholt werden). Für meinen Zeitaufwand verrechne ich CHF 15.-. Die Bachblüten werden nicht von der KK bezahlt.
Telefon-Konsultation wird mit dem normalen Tarif von pro 5 Min je CHF 13.20 abgerechnet.
Bei unentschuldigtem nicht Erscheinen oder bei Absage weniger als 48 Std. vor dem Termin, wird Dir eine „NoShow“-Konsultation von sfr. 78.- verrechnet.
WICHTIG
Kündige deine Zusatzversicherung nicht! Ja, es ist richtig, dass die Akupunktur und einige andere alternativen Methoden von der Grundversicherung bezahlt werden. Erstens werden nur wenige Alternativmethoden bezahlt und zweitens nur wenn sie von einem Arzt ausgeführt wird, welcher ausgebildet ist für eine solche Methode. Wenn du deine Zusatzversicherung kündigst und zu einem späteren Zeitpunkt von neuem abschliessen oder erhöhen möchtest, ist das häufig nicht mehr möglich!?
Worauf muss ich beim Abschluss einer Zusatzversicherung achten?
Kündige deine Zusatzversicherung nicht! Ja, es ist richtig, dass die Akupunktur und einige andere alternativen Methoden von der Grundversicherung bezahlt werden. Erstens werden nur wenige Alternativmethoden bezahlt und zweitens nur wenn sie von einem Arzt ausgeführt wird, welcher ausgebildet ist für eine solche Methode. Wenn du deine Zusatzversicherung kündigst und zu einem späteren Zeitpunkt von neuem abschliessen oder erhöhen möchtest, ist das häufig nicht mehr möglich!?
Worauf muss ich beim Abschluss einer Zusatzversicherung achten?
- wieviel bezahlt die Kasse pro Jahr? Es macht nicht viel Sinn einen Zusatz von nur sfr. 1000.- pro Jahr zu haben. Am besten mind. sfr. 5000.- pro Jahr.
- wieviel bezahlt die Kasse pro Behandlung?
- wieviel Selbstbehalt und Franchise muss ich selber bezahlen?