16.3.2020 "Bundesrat erklärt «ausserordentliche Lage» und verschärft die Massnahmen". In der Verordnung wird festgehalten, dass ich weiterhin praktizieren kann. "Praxen müssen auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten". Das heisst meine Praxis ist weiterhin für dringende und nicht aufschiebbare Akupunktur-Behandlungen offen! Corona-Patienten (auch nicht Erkältungen oder saisonale Grippe) kann ich in meiner Praxis nicht behandeln! Ich biete aber telefonische Sitzungen für Kräutertherapie an, was sehr wichtig ist während eines Corona-Infektes. Denn hier ist eine Kombination von Schulmedizin und TCM essentiell! Die TCM hat mehrfach gezeigt, dass sie eine wichtige Behandlung ist. Hier der Leserbrief von Dr. med. Meister in Winterthur. Behandlung in der Praxis (Akupunktur) Dringende und nicht aufschiebbare Behandlungen kann ich weiterhin behandeln in meiner Praxis. --> Update 20.3.20: für Notfall-Behandlungen brauche ich eine ärztliche Verordnung. --> Update: 25.3.20: ich benötige keine ärztliche Verordnung. Telefon-Konsultationen Ich werde neu Telefon-Konsultationen anbieten für Gespräche mit Tipps wie Akupressur und Ernährung, Kräutertherapie und Bachblüten.
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AutorSchreiben Sie etwas über sich. Es muss nichts ausgefallenes sein, nur ein kleiner Überblick. Archiv
Dezember 2024
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